Antrag & Förderung

Förderrichtlinien über die Vergabe von Zuwendungen im Rahmen der Förderung von Projekten generationsübergreifender Zusammenarbeit

Auf der Grundlage der Satzung der Stiftung sollen Impulse für innovative Projekte generationsübergreifender Zusammenarbeit unterstützt werden.

Auswahlkriterien

    • eine klare Projektbeschreibung mit Finanzierungs- und Umsetzungsplan
    • die Abstimmung mit anderen Akteuren
    • die Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen

Geförderte Maßnahmen

Die Maßnahmen sollten Impulse für nachhaltige Entwicklungen geben. Dabei ist das gemeinsame ehrenamtliche Engagement von Angehörigen verschiedener Generationen ein wichtiges Kriterium. Dieses Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Institutionen und Unternehmen, Vereinen und Initiativen sollte im Mittelpunkt des Projektes stehen.

Nicht förderfähige Aufwendungen

    • Personalkosten
    • bereits abgeschlossene oder begonnene Maßnahmen

Antragsberechtigt sind

    • natürliche und juristische Personen
    • Vereine, Verbände, Bürgerinitiativen, wenn sie durch eine/n haftenden Projektverantwortlichen vertreten werden

Antragsverfahren

    • Projektanträge sind schriftlich einzureichen
    • Anträge müssen einen plausiblen Finanzierungplan, eine Beschreibung des Vorhabens, eine Projektumsetzungsplanung mit Angabe einer/s haftenden Projektverantwortlichen haben. Dazu ist, falls vorhanden, ein Registerauszug und die Satzung mit dem Antrag einzureichen.
    • Auf Wunsch kann eine kostenlose Orientierungsberatung erfolgen.
    • Die Stiftung MITwärts schließt mit der Bewilligung eine „Fördervereinbarung über die Verwendung der Zuwendungsgelder“. Dieser unterliegt den Richtlinien des Zuwendungsrechts.

Projektdurchführung

Mit der Durchführung des Projektes darf erst nach Erhalt der unterzeichneten Fördervereinbarung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist auf Antrag möglich. Leistungen, die vor dem Projektbeginn liegen, können nicht mitfinanziert werden.

Die Mittel werden frühestens nach Bewilligung der Maßnahmen ausgezahlt. Abgerufene Mittel sind wie vertraglich vereinbart zu verwenden. Für alle Ausgaben ab 500 € ist dem Finanzplan je ein Kostenangebot beizufügen.

Projektabschluss und Abrechnung

Der Verwendungszweck und erforderliche Abschluss ist in einem Verwendungsnachweis bis spätestens drei Monate nach bewilligtem Projektende zu belegen und zu dokumentieren. Der Verwendungsnachweis umfasst:

  • Projektbeschreibung
  • Abrechnung durch Belegliste und Belege
  • Fotodokumentation über das Projekt
  • Presseveröffentlichung falls vorhanden.

Wichtig

Auf eine Bewilligung der Anträge besteht kein Rechtsanspruch. Über die Bewilligung entscheidet der Stiftungsvorstand im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

Im Falle eines Verstoßes gegen gesetzliche Richtlinien und/oder die abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen oder wegen falscher Angaben kann die Bewilligung, auch nach Auszahlung des Förderbetrages, widerrufen werden. Zu Unrecht ausgezahlte Beträge werden mit dem Widerruf der Bewilligung zur Rückzahlung fällig.

Antragsformular (PDF)

Stiftung mitwärts
Vorstand und Ihre Ansprechpartner:
Joachim Müller
Karen Schneider
Jeanette Kritzel

Postadresse:
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Kontakt:
Tel. 0151 401 407 42
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